Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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| Allgemeine Vereinbarungen Leistungsbeschreibung für die Abrechnung Leistungsbeschreibung für Miet- und Garantiewartungsverträge Leistungsbeschreibung für Lieferung bei Kaufverträgen und Montage von Geräten |
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| Allgemeine Vereinbarungen |
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| 1. | Allgemeines | ||
| 1.1 | Die nachfolgenden Punkte sind vereinbarter Vertragsinhalt. Eventuelle AGB des Kunden werden nicht Bestandteil dieses Vertrages. | ||
| 1.2 |
Alle mündlichen Nebenabreden, Erklärungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. | ||
| 2. | Vertragslaufzeit, Kündigung | ||
| 2.1 | Die Laufzeit der Verträge ist individuell vereinbart und auf Seite 1 festgehalten. | ||
| 2.2 | Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf einer Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. | ||
| 2.3 | Eine Kündigung des Vertrages ist schriftlich an AMVD Heizkostenabrechnung e.K. Köhraer Strasse 9 in 04277 Leipzig zu richten und gilt erst mit dem Eingang in Leipzig zugegangen. | ||
| 2.4 | Mit Beendigung dieses Vertrages sind wir von der Verpflichtung frei, künftig weitere Lieferungen oder Leistungen an den Kunden zu erbringen. |
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| 3. | Zahlungsverzug | ||
| 3.1 | Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4% per annum über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. | ||
| 3.2 | Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die ihm zustehende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. | ||
| 4. | Gewährleistung | ||
| Unsere Gewährleistung für die ordnungsgemäße Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden zur Ausrüstung mit der jeweils geeigneten und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie für die Ordnungsmäßigkeit der hierauf basierenden Abrechnungen entfällt, wenn uns der Kunde nicht rechtzeitig vor der Montage der Ausstattung alle erforderlichen Informationen über das Heizungssystem der Liegenschaft angegeben hat. Gleiches gilt, wenn der Kunde Änderungen am Heizungssystem vornimmt, ohne uns vor Durchführung der Änderung zu informieren. | |||
| 5. | Bundesdatenschutz, Datenaufbewahrung | ||
| 5.1 | Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unserer Kunden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten; der Kunde erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. | ||
| 5.2 | Wir sind Berechtigt, die in der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden enthaltenen Daten nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren zu vernichten. | ||
| 6. | Erfüllungsort, Gerichtsstand | ||
| Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, soweit sich nicht aus diesem Vertrag oder aus zwingenden gesetzlichen Regelungen Abweichendes ergibt. | |||
| 7. | Schlussbestimmungen | ||
| 7.1 | Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. | ||
| 7.2 | Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. | ||
| Leistungsbeschreibung für die Abrechnung |
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| 1. | Allgemeines | ||
| 1.1 | Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass messtechnisch alle Heizkörper- und Warmwasserzapfstellen erfasst werden. Vorgesehene Änderungen der Heizanlage oder der Warmwasserversorgungsanlage sind uns rechtzeitig bekannt zugeben. Einmal jährlich übersenden wir dem Kunden Formulare, in die der Kunde die abzurechnenden Kosten sowie die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen einträgt. Der Kunde ist verpflichtet, die ausgefüllten Formulare unverzüglich nach Ende des Abrechnungszeitraumes an uns zurückzusenden. Andernfalls ist unsere Haftung für die rechtzeitige Erstellung der vereinbarungsgemäßen Abrechnung ausgeschlossen. |
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| 1.2 | Werden die Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig oder unvollständig eingesandt, sind wir berechtigt, 6 Monate nach dem vereinbarten Abrechnungsende, die bis dahin erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen (Abschlussrechnung). | ||
| 1.3 | Geht uns die Kostenaufstellung erst zu, nachdem wir die Abschlussrechnung erstellt haben, so sind wir berechtigt, vom Kunden neben den noch nicht abgerechneten Leistungen einen angemessenen Verspätungszuschlag zu verlangen. | ||
| 1.4 | Wir sind gemäß DIN 4713 Teil 5 zu einer Schätzung berechtigt, wenn zwei Ableseversuche ohne Erfolg bleiben oder Erfassungsgeräte funktionsunfähig sind. Haben wir die Notwendigkeit einer Schätzung oder Nachablesung nicht zu vertreten, so trägt der Kunde die entstandenen Kosten. |
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| 1.5 | Für die Ablesung und Wartung müssen die Geräte frei zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, wird dem Kunden der zeitliche Mehraufwand zusätzlich berechnet. | ||
| 1.6 | Es obliegt dem Kunden, vor Weiterleitung der Einzelabrechnung zu prüfen, ob die von ihm vorgegebenen Angaben über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen mit den von uns zugrunde gelegten Daten übereinstimmen und uns bei Unstimmigkeiten die Unterlagen umgehend zurückzusenden. Mit Weiterleitung der Einzelabrechnungen erkennt der Kunde die diesen zugrunde gelegten Daten über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen als richtig an. Unsere Haftung ist insoweit ausgeschlossen. |
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| 2. | Preise und Zahlungsbedingungen | ||
| 2.1 | Für unsere Preise gelten die jeweils gültigen Listenpreise; diese geben wir dem Kunden jeweils mit der jährlichen Übersendung der Formulare bekannt. Für unsere noch nicht abgerechneten Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Rücksendung dieser Formulare gültigen Preise. | ||
| 2.2 | Erhöhen sich unsere Listenpreise, bezogen auf die vorherige Preisliste, um mehr als 10% pro Jahr, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres zu. | ||
| 2.3 | Unsere Rechnungen einschließlich Abschlagsrechnungen sind sofort ohne Abzug von Skonto fällig. | ||
| 2.4 | Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, unsern Anspruch auf Gegenleistung zu gefährden, insbesondere wenn der Kunde mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus andern Verträgen uns gegenüber mehr als 4 Wochen in Verzug gerät, so sind wir berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist. | ||
| 3. | Gewährleistung | ||
| 3.1 | Erkennt der Kunde die von AMVD erstellte Abrechnung nicht an, so ist er verpflichtet , uns unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen, damit wir Gelegenheit haben, der Beanstandung nachzugehen. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde Kenntnis davon erhält, dass ein von der Abrechnung betroffener Dritter diese nicht anerkennt. Ist zwischen dem Kunden und einem Dritten wegen der von uns erstellten Abrechnung ein Rechtsstreit anhängig, und beruft sich der Dritte darauf, dass die von AMVD erstellte Abrechnung fehlerhaft ist, so ist der Kunde verpflichtet, uns Gelegenheit zu geben, dem gerichtlichen Verfahren beizutreten. | ||
| 3.2 | Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels der von uns geschuldeten Leistung kann der Kunde verlangen, dass wir die Abrechnung unentgeltlich korrigieren. Ist eine korrigierte Abrechnung nicht möglich, so ist der Kunde wahlweise berechtigt, von uns die Erstellung einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung zu fordern oder zu mindern. | ||
| 3.3 | Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. | ||
| 4. | Vertragsjahr | ||
| 4.1 | Als Zeitpunkt für den Beginn des laufenden und das Ende des vorangegangenen Vertragsjahres wird das Abrechnungsende bzw. Abrechnungsbeginn vereinbart. Leistungsbeschreibung für Miet- und Garantiewartungsverträge |
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| Leistungsbeschreibung für Miet- und Garantiewartungsverträge |
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| 1. | Leistungsumfang | ||
| 1.1 | Miete | ||
| Vertragsgegenstand ist die Überlassung der aufgeführten Geräte auf Mietbasis. Bei eichpflichtigen Geräten obliegt es dem Kunden, für die erforderliche Nachbeglaubigung zu sorgen. Die mit den Leitungen verbundenen Bestandteile der Zähler (Absperrorgane oder Verlängerungsstücke) gehen in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über. | |||
| 1.2 | Garantie - Wartung | ||
| 1.2.1 | Heizkostenverteiler Wir garantieren, dass die Geräte den derzeit gültigen Verordnungen und Gesetzen entsprechen. Sollten während der Vertragslaufzeit die derzeit gültigen Verordnungen und Gesetze geändert werden, wird die erforderliche Anpassung an die gesetzliche Neuregelung im Rahmen des Vertrages durchgeführt, sofern keine höherwertige Ausstattung oder kein höherwertiges System erforderlich wird. |
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| 1.2.2 | Eichpflichtige Messgeräte Wir übernehmen die Garantie für die einwandfreie Funktion der Messgeräte für die Laufzeit dieses Vertrages, sofern sich nicht aus nachfolgender Ziffer 1.3 etwas anderes ergibt. Zum Leistungsumfang gehören die nach dem Eichgesetz erforderlichen Arbeiten. |
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| 1.3 | Leistungsabgrenzung Im Leistungsumfang ist nicht enthalten: |
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| 1.3.1 | Beseitigung von Mängeln, die durch vom Kunden oder von Dritten vorgenommenen unsachgemäßen Einbau bzw. Einsatz der Geräte oder in sonstiger Weise durch Fremdeinwirkung entstanden sind. | ||
| 1.3.2 | Beseitigung von Mängeln, die durch Verunreinigungen oder materialschädigende Bestandteile des Mediums (Wasser, Heizwasser) hervorgerufen worden sind. | ||
| 1.3.3 | Der Austausch von Batterien. | ||
| 1.3.4 | Beseitigung von Mängeln aus der Sphäre des Gebäudeeigentümers. | ||
| 2. | Umfang des Vertrages | ||
| 2.1 | Die Anzahl der Messgeräte ergibt sich aus der endgültigen Stückzahl nach Montage. | ||
| 2.2 | Ergeben sich bei der Montage der Geräte Abweichungen von mehr als 10% gegenüber der ursprünglich angenommenen Stückzahl, werden wir den Kunden davon unterrichten. | ||
| 2.3 | Erweist sich die Liegenschaft bei der Montage als messtechnisch nicht ausrüstbar oder nicht wie vorgesehen ausrüstbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen sind in diesem Fall für beide Parteien ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. | ||
| 2.4 | Durch den Verkauf der Liegenschaft bleibt der Vertrag bestehen, der Verkäufer ist verpflichtet, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber zu übertragen. Andernfalls gilt die Zahlung einer Abstandssumme als vereinbart (analog §324 BGB). Wir sind verpflichtet die Übertragung dieses Vertrages auf den Erwerber zuzustimmen, sofern nicht wesentliche Einwände entgegenstehen. |
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| 3. | Konditionen | ||
| 3.1 | Haben wir die zu wartenden Geräte nicht selbst montiert, wird unser technischer Kundendienst die Inbetriebnahme / Abnahme kostenpflichtig nach den Stundensätzen der jeweils gültigen Leistungspreisliste durchführen. 3.2 Die vereinbarte Vergütung ist jährlich im voraus fällig und wird im Rahmen der jährlichen Abrechnung auf die Nutzer umgelegt. |
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| 3.3 | Ein erhöhter Zeitaufwand aufgrund erschwerter Montagebedingungen, Wartezeiten und vergebliche Anfahrten wird gesondert nach den Stundensätzen der jeweils gültigen Leistungspreisliste berechnet. | ||
| 3.4 | Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Lebenshaltungsindex für Arbeitnehmerhaushalte mit mittlerem Einkommen (1991 = 100%) gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, höchstens jedoch im Umfang der Indexänderung, angepasst werden. | ||
| Leistungsbeschreibung für Lieferung bei Kaufverträgen und Montage von Geräten |
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| 1. | Leistungsumfang | ||
| 1.1 | Unsere Angebote gelten innerhalb der darin angegebenen Frist. | ||
| 1.2 | Ein Auftrag gilt erst dann von uns angenommen, wenn wir diesen schriftlich bestätigt haben und der Auftraggeber nicht umgehend widerspricht. Dies gilt auch für telefonische Bestellungen. | ||
| 1.3 | Konstruktions-, Form- oder Farbänderungen der Geräte behalten wir uns vor. | ||
| 2. | Umfang des Auftrages | ||
| 2.1 | Der Umfang unserer Lieferungs- und Leistungspflicht ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. | ||
| 2.2 | Ergeben sich während der Durchführung unseres Auftrages Mehr- oder Minderleistungen, so werden wir den Kunden hiervon, sobald uns dies erkennbar ist, unterrichten. | ||
| 2.3 | Soweit Teillieferungen oder Teilleistungen technisch geboten und dem Kunden zumutbar sind, sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen. | ||
| 2.4 | Erweist sich die Liegenschaft bei der Montage als messtechnisch nicht ausrüstbar oder nicht wie vorgesehen ausrüstbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen sind in diesem Fall für beide Parteien ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. | ||
| 3. | Versand | ||
| 3.1 | Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt ab Lager. | ||
| 4. | Montage | ||
| 4.1 | Bei bauseitig durchzuführender Montage von Geräten und Zubehörteilen sind unsere Einbauvorschriften zu beachten. Andernfalls haften wir nicht für daraus sich ergebende Mängel oder Schäden. | ||
| 5. | Lieferung | ||
| 5.1 | Die vertragsgemäße Lieferung erfolgt erst, wenn die vom Kunden herzustellenden zur Auftragsabwicklung notwendigen technischen und sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. | ||
| 5.2 | Schadensersatzansprüche aufgrund Verzuges stehen dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu. | ||
| 6. | Zahlungsbedingungen | ||
| 6.1 | Die Preise gelten ab Lager ausschließlich Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung etc. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. |
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| 7. | Gewährleistung | ||
| 7.1 | Binnen einer Woche nach Lieferung von Waren oder sonstigen Leistungen, in jedem Falle aber bei der Annahme von Leistung, hat der Kunde, der Kaufmann ist, alle erkennbaren und der Kunde, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel bei der Warenlieferung auf alle Fehlmengen oder Falschlieferungen schriftlich anzuzeigen. | ||
| 7.2 | Die Gewährleistung beträgt 6 Monate, bei Lieferung gerechnet ab Lager und bei Montageleistungen gerechnet ab Abnahme oder Ingebrauchnahme. Der letztgenannte Zeitpunkt ist auch dann maßgebend, wenn der Kunde uns Lieferung und Montage als einheitliche Leistung in Auftrag gibt. Unsere Gewährleistung entfällt, wenn bei den Geräten unsere Originalplombe verletzt worden ist oder der Auftraggeber bereits Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen oder veranlasst hat. | ||
| 7.3 | Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn die Schadensursache von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzt worden ist | ||
| 8. | Eigentumsvorbehalt | ||
| 8.1 | Die Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. aller Nebenforderungen unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer solange untersagt. Werden die Geräte allein oder mit anderen Leistungen von dem Kunden an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft, so tritt der Käufer bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung an uns ab. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zugeben, uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen. | ||