Informationen über neue gesetzliche Regelungen: Trinkwasserverordnung und GEZ-Gebühren
Der Gesetzgeber hat in der überarbeiteten Trinkwasserverordnung (TrinkwV), gültig ab 01.11.2011, neue Regelungen getroffen. Diese legen u.a. fest, dass Vermieter von Mehrfamilienhäusern ihre Warmwasserversorgungsanlagen jährlich auf Legionellen untersuchen lassen müssen. Weitere umfassende Informationen können Sie den Ausarbeitungen der RA Kanzlei Strunz + Alter entnehmen.
Trinkwasserverordnung
In einer weiteren Ausarbeitung der RA Kanzlei Strunz + Alter stellen wir Ihnen die neuen Regelungen zur Gebührenerhebung für Rundfunk- und Fernsehempfang mit Wirkung ab dem 01.01.2013 zur Verfügung. Während bislang auf die Anzahl der vorhandenen Empfangsgeräte abgestellt wurde, ist nun ein Beitrag pro Wohnung bzw. pro Betriebsstätte zu entrichten.
GEZ-Regelung
Wenn Sie Fragen, Wünsche und Anregungen haben, freuen wir uns über eine Information von Ihnen!