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Vertragsvarianten


Folgende Überlassungsarten der Messtechnik bieten wir an:

Miete
  • Bereitstellung und Montage von Messgeräten
  • kostenfreier Austausch oder Reparatur bei herstellerbedingten Gerätedefekten
  • Eichfristüberwachung

Garantiewartung
  • Bereitstellung und Tausch von Messgeräten nach Ablauf der Eichfristen (die Erstausstattung erfolgt bauseitig)
  • kostenfreier Austausch oder Reparatur bei herstellerbedingten Gerätedefekten
  • Eichfristüberwachung

Kauf
  • Verkauf von Messgeräten, Montagematerial und Zubehör
 
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