Vertragsvarianten

Folgende Überlassungsarten der Messtechnik bieten wir an:

Miete

  • Bereitstellung und Montage von Messgeräten
  • kostenfreier Austausch oder Reparatur bei herstellerbedingten Gerätedefekten
  • Eichfristüberwachung

Garantiewartung

  • Bereitstellung und Tausch von Messgeräten nach Ablauf der Eichfristen
    (die Erstausstattung erfolgt bauseitig)
  • kostenfreier Austausch oder Reparatur bei herstellerbedingten Gerätedefekten
  • Eichfristüberwachung

Kauf

  • Verkauf von Messgeräten, Montagematerial und Zubehör